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Ausbildungsverträge
Ausbildungsverträge
Im Gebäudereiniger-Handwerk ist die Innung für die Organisation, Durchführung und Prüfung bei der Gesellenausbildung zuständig.
Die Ausbildungsverträge müssen bei der Innungsgeschäftstelle zur
Kontrolle der Vereinbarungen und Eintragung in das Register eingereicht
werden. Nach entsprechender Kontrolle durch die Innung werden die
Verträge von der Innungsgeschäftsstelle weiter an die Handwerkskammer
geleitet, welche die Verträge in die Lehrlingsrolle einträgt.
Die Innungsgeschäftsstelle berät Sie gerne über die notwendigen Inhalte
der Ausbildungsverträge und eventuell vorzulegender Bescheinigungen.